Küstenpatent, Praxisnachweis und der Schadensfall

 

Angehende Skipper stellen sich oft die Frage, welcher Befähigungsnachweis erbracht werden muss, damit sie eine Jacht auf See führen dürfen. Viel wichtiger ist jedoch eine andere Frage:

Allgemein kann gesagt werden, dass in Österreich ein Befähigungsnachweis für das Führen einer Jacht keine verpflichtende Voraussetzung ist. Grund dafür ist, dass Österreich über kein Küstengewässer verfügt. Will man eine Jacht auf See führen, müssen jedoch die Vorschriften über die erforderliche Befähigung des jeweiligen Landes eingehalten werden. Aufgrund internationaler Abkommen werden auch in vielen anderen Ländern österreichische Befähigungsnachweise anerkannt, so auch in Kroatien. Umgekehrt wird auch das „kroatische Küstenpatent“ großteils international anerkannt.

Als Praxistipp empfiehlt es sich, ein sogenanntes „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“, einen international weitgehend anerkannten Führerschein gemäß den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen ausstellen zu lassen, wenn man einen „österreichischen FB2“ besitzt. Dies kann hilfreich dafür sein, Schwierigkeiten im Ausland beim Chartern einer Jacht zu vermeiden.

Neben der Frage, ob man eine Jacht überhaupt führen darf oder andernfalls eine Verwaltungsstrafe riskiert, stellt sich im Falle eines Unfalls eine viel wichtigere Frage: Kann der Skipper belegen, dass er über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse für das Führen einer Jacht verfügt?

Jeder Skipper muss sich darüber im Klaren sein, dass ihn die Verantwortung für seine Besatzung, sein Boot und die anderen Boote und Besatzungen trifft. Passiert ein Unfall mit Personen- oder Sachschaden, wird das Verschulden des jeweiligen Skippers geprüft. Das Führen einer Jacht ohne entsprechende Sachkenntnis wird als fahrlässiges Verhalten betrachtet und kann dies zu einer Haftung des Skippers führen.

Ein weiteres Problem kann sein, dass die Versicherung im Schadensfall erklärt, nicht leisten zu wollen, weil die notwendige Sachkenntnis des Skippers fehlt. Auch hierbei kann ein entsprechender Befähigungsnachweis mit umfangreicher Praxisausbildung hilfreich sein.

Jeder angehende Skipper sollte sich im Klaren darüber sein, welche Verantwortung ihn beim Führen einer Jacht trifft. Ein angehender Skipper sollte sich nicht die Frage stellen, wie man am schnellsten und günstigsten zu einem „Schein“ kommt, sondern wie man lernt, eine Jacht sicher zu führen. Die Erlangung eines österreichischen Patents mag langwieriger und teurer sein, jedoch stellt dieser Befähigungsnachweis einen hohen Standard sicher, welcher im Schadensfall helfen kann, umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen. Mit einem „kroatischen Küstenpatent“, ohne jegliche Praxisausbildung, wird man im Streitfall keine ausreichenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können.

Zum Autor: Mag. Christopher Widmann ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei KOMWID Rechtsanwälte (www.komwid.at) in Wien. Er ist unter anderem auf den Bereich Jacht- und Schifffahrtsrecht spezialisiert.

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