AGB Seefahrtausbildung

Hier findet ihr die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Seefahrtausbildung der meerflair OG

 

Des weiteren gilt bei den Prüfungen zum Erwerb des FB2 die Prüfungsordnung des Österreichischen Segelverbandes sowie deren Zahlungsmodalitäten.

 

a) Stornierungen und/oder Umbuchungen sind kostenpflichtig und vom Kunden zu bezahlen.

 

b) Jeder Törnteilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Erfassung und Verarbeitung seiner Daten sowie Informationszusendungen durch meerflair OG einverstanden und ist darüber informiert, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Reisepassnummer) zur Erstellung einer gesetzlich vorgeschriebenen Crewliste an die Charterfirma weitergegeben werden. Des Weiteren wird jeder Teilnehmer darauf hingewiesen, dass eventuell gemachte Fotos während der Reise von meerflair für eigene Zwecke zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden können, um gleichartige oder ähnliche Ausbildugen zu bewerben.

 

c) Bei unseren Seefahrtausbildungen gibt es zwar eine geplante Route sowie mit den Teilnehmern abgestimmte Tagesziele, welche jedoch nicht verbindlich eingehalten werden müssen. Segeln findet in der freien Natur statt - die Route wird daher maßgeblich durch das Wetter bestimmt. Die von uns geplanten Seemeilen sind nur als Richtwert zu verstehen und keinesfalls verpflichtend.
Unsere angebotenen Leistungen beginnen beim ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Des Weiteren gelten die von uns angebotenen Leistungen auch als erbracht, wenn wetter-, sicherheits-, oder technikbedingt die geplante Route geändert, oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der meerflair OG oder eines seiner Erfüllungsgehilfen dafür verantwortlich gemacht werden kann.

 

d) Der Skipper ist für das Schiff und das Leben der Crew verantwortlich und erwartet daher, dass seinen Anweisungen sowie den Anweisungen des Erfüllungsgehilfen Folge geleistet wird. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass jeder Törnteilnehmer für mutwillig verursachte Schäden aufkommen muss.

 

e) Jeder Teilnehmer an unseren Prüfungstörns ist für den Nachweis der gesetzlichen Mindestanforderungen für den Erwerb des FB2 selbst verantwortlich, dies beinhaltet ebenso die Vorlage der Logbücher der bestätigten Seemeilen.

 

f) Jeder Reiseteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Reise und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen teil. Der Abschluss einer Reiseversicherung wird daher unsererseits empfohlen. Die Letztverantwortung über deren Abschluss unterliegt dem Törnteilnehmer.

 

g) Der Gast verzichtet auf Haftungen seitens der meerflair OG und deren Erfüllungsgehilfen für Schäden an seiner persönlichen Habe, wenn diese weder vorsätzlich, noch fahrlässig herbeigeführt wurden.

 

h) Nachteile, die dem Törnteilnehmer aus der Nichtbefolgung von Direktiven des Schiffsführers und/oder des Veranstalters entstehen, sind nur dann ersatzfähig, wenn diesen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

i) Eine Stromversorgung mit 220 Volt kann aus technischen Gründen nur dann gewährleistet werden, wenn das Schiff am Landstrom angeschlossen ist. Andernfalls steht das 12 Volt Bord-Netz zur Verfügung.

 

j) Unterstützung bei Organisation von An- und Abreise wird mit einem Aufpreis von € 40,- vergütet.

 

Des Weiteren wird Punkt 7.1.c der Allgemeinen Reisebedingungen durch die abweichenden Stornobedingungen der meerflair OG ersetzt:

 

7. Rücktritt vom Vertrag 7.1.e. Rücktritt mit Stornogebühr der meerflair OG. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verstehen.


Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

 

Bei Seefahrtausbildungen & Regattateilnahme (Kojencharter)

 

bis 90.Tag vor Reiseantritt 40 %

 

ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 60 %

 

ab 59. bis 20. Tag vor Reiseantritt 80 %

 

ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 90 %

 

ab dem 10. Tag vor Reiseantritt 100 %

 

des Reisepreises.

 

Bei Stellung eines „Ersatz-Reisenden“ wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- pro Person erhoben. Zusätzlich werden eventuell anfallende Gebühren für An- und Abreisekosten berechnet.
Rücktrittserklärung: Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:

 

Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Veranstalter, bei dem die Ausbildung gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.

 

Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr