Um als Skipper in diesem Bereich sicher und gesetzeskonform zu agieren, sind spezifische Qualifikationen und Zertifikate erforderlich, die nicht nur die Fähigkeiten des Skippers unter Beweis stellen, sondern auch dessen Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsrichtlinien garantieren.

TL;DR

  • Theoretische Prüfung: Abdeckung von breitem maritimem Wissen für Skipper im Fahrtbereich 2, einschließlich Navigationsgrundlagen und Seerecht.
  • Praktische Erfahrung: Erfordert den Nachweis von mindestens 500 Seemeilen sowie spezifische Nachtfahrten und Nachtansteuerungen.
  • Qualifikationsnachweis: Erfolgreiches Bestehen der Prüfungen führt zur Ausstellung eines Befähigungsausweises für Motor- und Segelyachten.
  • Internationale Zertifizierung: Möglichkeit, ein International Certificate zu erwerben, um weiltweit chartern zu können
  • Fortlaufende Bildung: Betonung der Notwendigkeit kontinuierlicher Weiterbildung, um aktuelle Sicherheitsstandards und technologische Entwicklungen zu verstehen.

Grundlegende Anforderungen und Zertifizierung

Die Grundvoraussetzung für die Zulassung als Skipper im Fahrtbereich 2 ist der Erwerb eines Befähigungsausweises, der speziell für Motor- und Segelyachten bis maximal 24 Meter Länge ausgestellt wird. Dieser Ausweis bestätigt, dass der Inhaber die notwendige theoretische und praktische Prüfung erfolgreich absolviert hat. Die theoretische Prüfung umfasst dabei neben allgemeinen Fragen zum Motorantrieb auch spezifische Fragen zum Segelantrieb. Insgesamt müssen für den Fahrtbereich 2 insgesamt 74 Fragen beantwortet werden, darunter 60 Fragen zum allgemeinen Motorantrieb und 14 Fragen zum Segelantrieb.

Theoretische Prüfung und Vorbereitung

Die Theorieprüfung für den Fahrtbereich 2 setzt ein fundiertes Wissen in verschiedenen maritimen Disziplinen voraus. Der Fragenkatalog beinhaltet u.a. Navigationsgrundlagen, Seerecht, Wetterkunde, sowie spezifische Kenntnisse über die technische Bedienung und Wartung von Yachten. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung bieten lizenzierte Ausbildungsstätten entsprechende Kurse an, die nicht nur auf die Prüfung vorbereiten, sondern auch das notwendige Wissen vermitteln, um im Ernstfall richtig handeln zu können.

Praktische Anforderungen und Seefahrterfahrung

Nach der Theorie kommt die Praxis: Für den Fahrtbereich 2 ist neben der Theorieprüfung auch eine umfangreiche praktische Erfahrung erforderlich. Kandidaten müssen nachweisen, dass sie mindestens 300 Seemeilen zurückgelegt haben, dazu gehören auch drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Diese Erfahrungen sind entscheidend, da sie die Fähigkeit des Skippers unter Beweis stellen, auch unter schwierigen Bedingungen sicher zu navigieren und zu manövrieren.

Sammeln von Seefahrterfahrung

Die Seefahrterfahrung kann auf verschiedenen Yachten gesammelt werden, wobei die Erfahrungen auf Segeljachten mit Motorantrieb auch als Voraussetzung für die Zulassung zur Praxisprüfung im Motor- und Segelantrieb anerkannt werden. Es ist wichtig, dass alle seemännischen Praxiserfahrungen sorgfältig in einem Logbuch dokumentiert werden, das als Nachweis für die absolvierten Seemeilen dient. Zusätzlich muss eine Seemeilenbestätigung, die von der Ausbildungsstätte oder einem anerkannten Skipper unterschrieben ist, vorgelegt werden.

Weiterführende Qualifikationen und Zertifikate

Neben dem Befähigungsausweis der jeweiligen Prüfungsorganisation ist es für Skipper im Fahrtbereich 2 auch ratsam, ein Internationales Certificate (IC) ausstellen zu lassen. Dieses Zertifikat ist international anerkannt und erweitert die Möglichkeiten des Skippers, auch in internationalen Gewässern tätig zu sein. Für die Ausstellung des IC ist jedoch der Nachweis erforderlich, dass der Befähigungsausweis unter Einhaltung der Jachtverordnung 2020 ausgestellt wurde.

Bedeutung der kontinuierlichen Weiterbildung

Die maritime Welt ist ständig im Wandel, und gesetzliche Bestimmungen sowie Technologien entwickeln sich weiter. Daher ist es entscheidend, dass Skippers im Fahrtbereich 2 sich kontinuierlich weiterbilden und auf dem neuesten Stand der Sicherheitsvorschriften und technologischen Entwicklungen bleiben. Regelmäßige Schulungen und Auffrischungskurse sind unerlässlich, um die Sicherheit auf See zu gewährleisten und verantwortungsvoll handeln zu können.

Insgesamt erfordert die Qualifikation als Skipper im Fahrtbereich 2 eine umfassende Vorbereitung sowohl theoretischer als auch praktischer Natur. Durch die erfolgreiche Absolvierung der notwendigen Prüfungen und das Sammeln von ausreichender Seefahrterfahrung wird nicht nur die Sicherheit des Skippers und seiner Crew gewährleistet, sondern auch ein verantwortungsbewusstes und regelkonformes Handeln auf offenen Gewässern.